Richtlinien und Gesetze

Abstract:
Einige Richtlinien, welche man beachten sollte.

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz: Software §68 (Auszug)

Österreich

(2) Bei der Konzipierung, Auswahl, Einführung und Änderung der Software sowie bei der Gestaltung von Tätigkeiten, bei denen Bildschirmgeräte zum Einsatz kommen, haben die Arbeitgeber folgende Faktoren zu berücksichtigen:


BRD

Softwareergonomische Aspekte der Bildschirmarbeitsverordnung Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung - BildscharbV) vom 4. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1841)

Anhang über an Bildschirmarbeitsplätze zu stellende Anforderungen Zusammenwirken Mensch - Arbeitsmittel


Die Grundsätze der Ergonomie sind insbesondere auf die Verarbeitung von Informationen durch den Menschen anzuwenden.

Bei Entwicklung, Auswahl, Erwerb und Änderung von Software sowie bei der Gestaltung der Tätigkeit an Bildschirmgeräten hat der Arbeitgeber den folgenden Grundsätzen insbesondere im Hinblick auf die Benutzerfreundlichkeit Rechnung zu tragen:



ISO Richtlinien 9241